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   BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77   

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https://dejure.org/1978,1756
BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77 (https://dejure.org/1978,1756)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1978 - 2 AZR 92/77 (https://dejure.org/1978,1756)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - 2 AZR 92/77 (https://dejure.org/1978,1756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung der Arbeitsbedingungen - Auslandsvertretungen der BRD - Einhaltung einer Kündigungsfrist - Betriebsbedingte Gründen - Einschränkung des Dienstbetriebs - Aufgabengebiet der Auslandsvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 1 Abs. 2; TV Ang Ausland § 11; TVG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77
    Die von der Beklagten erstmals in der Revisionsverhandlung erwähnte Möglichkeit, die fristlose Kündigung nach § 11 TV Ang Ausland in eine fristgemäße Kündigung umzudeuten, die gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt sei, scheitert bereits daran, daß die Beklagte in den Vorinstanzen keine Tatsachen vorgetragen hat, aus denen hätte geschlossen werden können, eine derartige Umdeutung würde unter den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprochen haben und der Klägerin sei dies erkennbar geworden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 und AP Nr. Io zu § 626 BGB Druckkündigung; ebenso Urteil des Senats vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - [demnächst] AP Nr. Io zu § 1o2 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77
    Die von der Beklagten erstmals in der Revisionsverhandlung erwähnte Möglichkeit, die fristlose Kündigung nach § 11 TV Ang Ausland in eine fristgemäße Kündigung umzudeuten, die gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt sei, scheitert bereits daran, daß die Beklagte in den Vorinstanzen keine Tatsachen vorgetragen hat, aus denen hätte geschlossen werden können, eine derartige Umdeutung würde unter den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprochen haben und der Klägerin sei dies erkennbar geworden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 und AP Nr. Io zu § 626 BGB Druckkündigung; ebenso Urteil des Senats vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - [demnächst] AP Nr. Io zu § 1o2 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen

    Ausland regele einen Fall der außerordentlichen Kündigung (so auch LAG Köln 31. Januar 2001 - 8 (11) Sa 1060/00 - NZA- RR 2002, 146; Herschel in Anm. zu BAG AP TV Ang.Ausland § 11 Nr. 1; noch offen gelassen von BAG 19. Januar 1978 - 2 AZR 92/77 - AP TV Ang.Ausland § 11 Nr. 1).
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